FAQ: Die rechtliche Lage

Seit Anfang April gilt in Österreich ein Sondergesetz zum Thema Miete:

Wenn Mieter_innen im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 wegen der Covid19-Maßnahmen ihre Miete nicht bezahlen können, ist das kein Kündigungsgrund. Wer wegen anderer Gründe nicht zahlen kann, dem/der ist dadurch nicht geholfen.

Vermieter_innen dürfen die Kaution nicht für die Mietausfälle dieser drei Monate verwenden.

Allerdings soll die ausstehende Miete bis 31. Dezember 2020 zurückgezahlt werden, und das mit saftigen Zinsen von bis zu 4%. Dadurch wird das Problem nur verschoben, aber nicht gelöst. Schließlich verdienen wir in den Monaten bis Jahresende sicher nicht einenhalb mal oder doppelt so viel. Ab 1. Jänner 2021 können Vermieter_innen die ausstehende Miete einklagen.

Delogierungen (Zwangsräumungen) können „auf Antrag der Mieter“ für drei Monate aufgeschoben werden. Natürlich ist dabei ein Hintertürchen eingebaut: „Zur Abwendung schwerer persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile des betreibenden Gläubigers“, also des Vermieters, können Räumungen dennoch durchgeführt werden.

Bis 30. Juni 2022 müssen Mieter_innen die ausstehende Miete vollständig bezahlt haben, sonst können Vermieter_innen eine Räumungsklage einbringen.

Die Stundung bedeutet neue Schulden. Für Unternehmen gibt es Unterstützung in Milliardenhöhe, und Mieter_innen bekommen einen Haufen neue Schulden. Das ist inakzeptabel.

Im Gegensatz dazu wartet auf die mehr als 20.000 Mitglieder des Österreichischen Eigentümer- und Vermieterverbands einen Fond, der mit 5 Millionen Euro gefüllt ist.

Fazit: verlassen wir uns nicht auf den Staat, dieser wird immer im Interesse der Besitzenden handeln. Helfen wir uns selbst: ein gemeinschaftlicher Mietstreik ist der beste Unterstützungsfond!